Pharmazeutische Dienstleistungen
Einweisung und Übung der Inhalationstechnik
Sie haben ein Arzneimittel zur Inhalation verschrieben bekommen?Als Inhalationspatient:in haben Sie ein Mal pro Jahr Anspruch auf diese besondere Dienstleistung in unserer Apotheke, wenn Sie diese Kriterien erfüllen:
- Sie sind mindestens sechs Jahre alt.
- Sie haben ein Arzneimittel zur Inhalation von einem Arzt/einer Ärztin verschrieben bekommen.
- Sie haben diese Dienstleistung im laufenden Jahr noch nicht in Anspruch angenommen.
Unsere Leistungen
Unser qualifiziertes Personal
- zeigt Ihnen wie Ihr Inhalationsgerät funktioniert.
- stellt therapeutische und technische Besonderheiten heraus.
- übt mit Ihnen die Anwendung anhand eines Placebo- oder Dummy-Gerätes, um so die Wirksamkeit Ihrer Arzneimitteltherapie zu verbessern.
Alles kostenfrei für Sie
Die Kosten für diese Einweisung und Übung werden von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse vollständig übernommen.